von NEAK unterstützte Behandlungen

Im Heilzentrum können auch von der Nationale Kasse für Gesundheitsversicherung (NEAK) teilfinanzierte bzw. finanzierte medizinische Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

Leiterin des Heilzentrums: Dr. Edit Drescher Chefärztin, Fachärztin für Rheumatologie, Physiotherapie und Rehabilitation des Bewegungsapparates, Chefärztin der Abteilung für Rheumatologie des Csolnoky Ferenc Krankenhauses im Komitat Veszprém.

Die Fachpraxis für Rheumatologie und Rehabilitation kann mit einem Überweisungsschein, nach einer vorherigen Absprache, persönlich an der Rezeption des Heilzentrums oder unter der +3689/512-616 Telefonnummer beantragt werden.

Von NEAK finanzierte Dienstleistungen

  • Physiotherapie
  • Heilgymnastik /im Wasser und an Land/
  • Heilmassage
  • Unterwasserstrahlmassage
  • Lasertherapie
  • Parafango-Packung
  • Gewichtsbad
  • Glissonschlinge
  • Atmungstherapie

Die von der Sozialversicherung unterstützten medizinischen Behandlungen dürfen ausschließlich von dem finanzierten Gesundheitsdienstleister, Rheumatologe, physiotherapeutischer, orthopädischer sowie physikalischer Medizin und Rehabilitationsmedizin, bzw. im Fall einer traumatologischen Indikation von dem Facharzt für Traumatologie verordnet werden.
Das Heilschwimmen in Gruppen für unter 18-jährige ist im Fall gewisser Krankheitsgruppen ausführlich geregelt. Nach dem Vorschlag der Fachärzte bzw. des Facharztes der Krankheitsgruppe, ist der Hausarzt berechtigt, das Heilschwimmen zu verordnen. Im Fall von Brustkorb- und Wirbelsäulendeformitäten, chronisch-obstruktiven Atemwegserkrankungen, Obesitas und deren Komplikationen verfügt auch der Schularzt über die Berechtigung, das Heilschwimmen zu verordnen.

Von NEAK (OEP) teilfinanzierte medizinische Behandlungen

  • Heilwasser-Therapiebecken
  • Schlammpackung
  • Gewichtsbad
  • Medizinische Heilmassage
  • Unterwasserstrahlmassage
  • Unterwasserheilgymnastik in Gruppen
  • Heilschwimmen in Gruppen für unter 18-jährige

Die medizinischen Dienstleistungen können zweimal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Im Laufe einer Kur dürfen maximal 3 * 15 Behandlungen und 1 * 15 Heilwasserbäder verordnet werden.

Die Kur ist ausschließlich mit Bargeld und in Gesamtsumme zu bezahlen.

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